Laienschule
,
s. Kommunalschule.
Laienschule
3 Wörter, 32 Zeichen
Laienschule,
s. Kommunalschule.
(Gemeindeschule), im weitern Sinn jede von der bürgerlichen Gemeinde zu unterhaltende Schule im Unterschied von Stifts-, Societäts-, Parochialschulen u. a.; im engern Sinn diejenige Volksschule, welche im Gegensatz zur Konfessionsschule die Kinder einer politischen Gemeinde ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses in sich vereinigt und zwar so, daß entweder für konfessionellen Religionsunterricht durch besondere Veranstaltungen der Schule gesorgt wird (z. B. Baden, [* 3] Hessen, [* 4] Nassau, bayrische Pfalz etc.), oder daß derselbe ganz den Kirchengemeinschaften überlassen bleibt (z. B. Nordamerika, [* 5] England, Frankreich, Holland). Über Wert oder Unwert der Kommunalschule sind die Ansichten je nach der Parteistellung sehr verschieden. Die pädagogische Überlegung, welche hier allein entscheidend sein kann, muß jegliche Vergewaltigung der religiösen Interessen verwerfen. Dagegen kann ¶
sie die Vereinigung von Kindern verschiedener Bekenntnisse, wo sie mit Achtung der einmal vorhandenen religiösen Verschiedenheit ins Leben geführt wird, nicht verwerfen. Die Abschleifung konfessioneller Vorurteile, die sich bei dem gemeinsamen Unterricht unmerklich vollzieht, ist für eine wahrhaft menschliche Ausbildung nur förderlich. Auch können, wo sich die Bevölkerung [* 7] in verschiedene Bekenntnisse spaltet, die einzelnen Kultusgemeinden oft nur dürftig ausgestattete Lehranstalten erhalten, während deren Vereinigung eine reichere Gliederung und bessere Pflege ermöglicht. Die Kommunalschule im engern Sinn heißt auch paritätische oder, minder richtig, Simultanschule, wenn in ihr gewisse Bekenntnisse als gleichberechtigt berücksichtigt werden. In Frankreich, Belgien [* 8] etc. nennt man sie École laïque, Laienschule, weil sie unabhängig von der Geistlichkeit ist.