Laienpension
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die durch einen Laien von einem Kirchengut bezogene Pension, wie sie z. B. den Nachkommen von Gründern frommer Stiftungen zuweilen vertragsmäßig zukommt.
Laienpension
22 Wörter, 171 Zeichen
Laienpension,
die durch einen Laien von einem Kirchengut bezogene Pension, wie sie z. B. den Nachkommen von Gründern frommer Stiftungen zuweilen vertragsmäßig zukommt.