Laienäbte
oder Abtgrafen (lat. abbacomites, abbates milites), im frühen Mittelalter, namentlich im Fränkischen Reiche, vornehme Laien, denen für geleistete Dienste [* 2] die Einkünfte von Abteien überwiesen waren, während die wirkliche Aufsicht in den betreffenden Klöstern von Regulierten (s. d.), Unteräbten oder Prioren geführt wurde.