Lage,
in der Fechtkunst s. v. w. Auslage. -
In der Musik ist ein auf die Handhaltung und Fingersetzung bei den Streichinstrumenten bezüglicher Terminus: die erste Lage (Position) hat dann statt, wenn der erste Finger (Zeigefinger) den nächsten Ton über der leeren Saite greift;
bei der zweiten Lage (zweiten Position, halben Applikatur, Mezza manica) und dritten Lage (ganzen Applikatur) rückt derselbe um eine, resp. zwei Stufen nach der Höhe, was eine entsprechende Verrückung der Hand bedingt (s. Demanchieren), u. s. f. Über erste, zweite, dritte Lage des Dur- und Mollakkords (in der Harmonielehre) vgl. Durakkord und Mollakkord;
über enge und weite s. Akkord. -
Im Marinewesen bedeutet der Ausdruck »dem Feinde die volle Lage geben«: alle auf einer Seite des Schiffs befindlichen Kanonen auf einmal gegen ihn abfeuern.