Lage
,
in der
Fechtkunst
[* 2] s. v. w. Auslage.
-
In der
Musik ist ein auf die Handhaltung und Fingersetzung bei den
Streichinstrumenten bezüglicher
Terminus: die erste Lage
(Position)
hat dann statt, wenn der erste
Finger (Zeigefinger) den nächsten
Ton über der leeren
Saite greift;
bei
der zweiten Lage
(zweiten
Position, halben
Applikatur, Mezza manica) und dritten Lage
(ganzen
Applikatur) rückt derselbe um eine,
resp. zwei
Stufen nach der
Höhe, was eine entsprechende Verrückung der
Hand
[* 3] bedingt (s.
Demanchieren), u. s. f. Über erste,
zweite, dritte Lage
des Dur- und
Mollakkords (in der
Harmonielehre) vgl.
Durakkord und
Mollakkord;
über enge und weite s. Akkord. -
Im Marinewesen bedeutet der
Ausdruck »dem Feinde die volle Lage
geben«: alle auf einer Seite
des
Schiffs befindlichen
Kanonen auf einmal gegen ihn abfeuern.