Ladestock
,
konischer oder cylindrischer Stab [* 2] zum Hinabstoßen der Ladung in den Lauf der Vorderladungshandfeuerwaffen;
für Kriegswaffen aus Stahl, für andre meist aus Holz; [* 3]
ersterer wurde 1730 vom »alten Dessauer« in der preußischen Armee eingeführt.
Hinterladungsgewehre haben einen Entladestock.