Laband
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Paul, ausgezeichneter Germanist und Staatsrechtslehrer, geb. zu Breslau, [* 2] ¶
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studierte daselbst, dann in Heidelberg [* 4] und Berlin [* 5] die Rechte und habilitierte sich 1861 in Heidelberg als Privatdozent für deutsches Recht. Seit 1864 außerordentlicher, seit 1866 ordentlicher Professor zu Königsberg, [* 6] ging er 1872 in gleicher Eigenschaft nach Straßburg. [* 7] Im Mai 1880 wurde er zum Mitglied des Staatsrats für Elsaß-Lothringen [* 8] ernannt. Seine ersten selbständig erschienenen Arbeiten bewegten sich auf dem Gebiet germanistischer Rechtsquellenkritik, wie die »Beiträge zur Kunde des Schwabenspiegels« (Berl. 1861),
»Das Magdeburg-Breslauer systematische Schöffenrecht« (das. 1863),
die »Jura Prutenorum« (Königsb. 1866) und die »Magdeburger Rechtsquellen« (das. 1869),
welch letztern seine hervorragende Leistung im Bereich der innern Rechtsgeschichte: »Die vermögensrechtlichen Klagen nach den sächsischen Rechtsquellen des Mittelalters« (das. 1869),
vorausging. Später wandte er sich vorwiegend dem Staatsrecht zu. In der Schrift »Das Budgetrecht nach den Bestimmungen der preußischen Verfassungsurkunde« (Berl. 1871) trat er den damals geläufigen Anschauungen mit juristischer Schärfe entgegen, und seine umfassende Abhandlung »Das Finanzrecht des Deutschen Reichs« (in Hirths »Annalen« 1873) legte den Grund zu seinem Hauptwerk: »Das Staatsrecht des Deutschen Reichs« (Tübing. 1876-82, 3 Bde.),
wovon er eine verkürzte Darstellung für Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart« (das. 1883) lieferte. Auch um die Bearbeitung des Handelsrechts machte er sich verdient als Mitherausgeber (seit 1864) der »Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht«. 1886 begründete er mit F. Stoerk das »Archiv für öffentliches Recht«.