Kurator
(lat.,
Pfleger), der ständige rechtliche Vertreter einer
Person, insbesondere der Zustandsvormund
eines ganz oder teilweise Handlungsunfähigen, z. B. eines Wahnsinnigen oder eines notorischen
Verschwenders. Nach römischem
Recht wurde zwischen dem Vormund (tutor) und der
Vormundschaft (tutela) über einen
Unmündigen
einerseits und dem Kurator
und der
Kuratel (cura) über einen Mündigen, aber noch Minderjährigen anderseits unterschieden
(s.
Vormundschaft). Auch der mit der
Wahrnehmung der
Interessen eines
Instituts, z. B. einer öffentlichen
Kasse, einer
Stiftung,
eines Konkursvermögens
(Güterpfleger, Konkursverwalter, Massekurator
) etc., Betraute sowie der zur Beaufsichtigung
einer
Universität berufene Beamte wird Kurator
genannt.