Küstenarti
llerie,
die bei
Verteidigung der Küstenwerke (s.
Festung,
[* 2] S. 187) thätige
Artillerie.
Deutschland
[* 3] besitzt
eine Küstenarti
llerie unter diesem
Namen nicht, die Aufgabe derselben aber erfüllen in den Kriegshäfen und den
Küstenbefestigungen an der
untern
Weser und
Elbe die Matrosenartillerie (s. d.), in den übrigen Küstenwerken das pommersche
Fußartillerieregiment Nr. 2, welch letzteres außerdem im
Dienste
[* 4] der
Festungs- und der Belagerungsartillerie ausgebildet
ist. Der Unterschied zwischen dem
Dienste der letztern und dem der Küstenarti
llerie ist ebenso groß wie zwischen jener
und dem der
Feldartillerie. Diese doppelseitige Verwendung ist durch Verhältnisse vorläufig bedingt.
Frankreich hat 1
Regiment
Küstenarti
llerie von 29
Batterien
(Kompanien),
England hat 10
Divisionen in
Österreich
[* 5] und
Italien
[* 6] liegen die Verhältnisse ähnlich wie in
Deutschland.