Kronprinz,
bei kaiserlichen und königlichen Regentenhäusern Titel desjenigen Nachkommen des Monarchen in gerader Linie, welcher der präsumtive Thronerbe ist. Ist der präsumtive Nachfolger kein Deszendent (Sohn, Enkel) des Monarchen, sondern ein Seitenverwandter (Bruder, Neffe etc.), so führt er nicht den Titel Kronprinz. In Preußen ist in solchen Fällen die offizielle Titulatur »Prinz von Preußen«. Die Gemahlin des Kronprinzen ist die Kronprinzessin. Seit 18. Jan. 1871 führt der preußische Kronprinz zugleich den Titel Kronprinz des Deutschen Reichs mit dem Ehrenprädikat »kaiserliche und königliche Hoheit«. In Belgien hat der Kronprinz den Titel »Herzog von Brabant«. In Großbritannien führt der Kronprinz (Prince royal) den Titel »Prinz von Wales« und seine Gemahlin denjenigen einer »Prinzessin von Wales«. Da in England aber auch die weibliche Linie eventuell zur Succession berufen wird, so erhält die älteste Tochter des Throninhabers, wofern sie zugleich das älteste Kind desselben ist, den Titel Kronprinzessin (Princess royal). In Griechenland ist der Titel des Kronprinzen »Herzog von Sparta«, in Italien »Prinz von Neapel«, in den Niederlanden »Prinz von Oranien-Nassau«. In Österreich führt der Kronprinz neben dem Titel »Erzherzog« folgenden Titel: »des Kaisertums Österreich Kronprinz und Thronfolger, königlicher Prinz von Ungarn und Böhmen etc.; kaiserliche königliche Hoheit«. Der Titel des Kronprinzen von Portugal ist »Herzog von Braganza«. In Rußland heißt der Kronprinz »Großfürst und Thronfolger«, auch Cäsarewitsch (s. d.). Der spanische Kronprinz führt den Titel »Prinz von Asturien«. In Frankreich war zur Zeit der Bourbonen der Titel des Kronprinzen Dauphin (s. d.). Die Gemahlin desselben hieß Dauphine. Napoleon I. nannte seinen Sohn »König von Rom«. Während der Restauration hieß der Kronprinz wiederum Dauphin, später wurde der Titel Prince royal gebräuchlich. Der Sohn Napoleons III. hieß Prince impérial. Vgl. Erbprinz.