Kronen,
zur Bedeckung des Hauptes bestimmte, ursprünglich nur königl. Würdezeichen. Die Krone bestand in ihrer alten Form aus einem mit Edelsteinen besetzten, aufwärts abwechselnd in goldene Blätterverzierungen und perlenbesetzte Zacken verlaufenden goldenen Reif (s. Tafel: Kronen II, Fig. 1, 6 u. 7, und in ähnlicher Form Fig. 24, 30, 31, 33 u. 34). Als nach Einführung der Wappenbriefe (s. d.) die königl. Krone anfangs selten, später häufiger als Gnadenzeichen zur Krönung des Helmes verliehen wurde, sank diese Kronenform zur einfachen Helmkrone (s. d.) herab und wurde hierdurch schließlich zur gemeinen Adelskrone (s. d.), während die Krone der Souveräne (s. Tafel: Kronen I) sich in meist reicher und prächtiger Gestalt entwickelte (s. Königskrone, Kaiserkrone u.s. w.). Nachdem der Sinn der Bestimmung der Krone als Vorrecht eines gekrönten Hauptes soweit verloren gegangen war, daß jede geringe Adelsklasse sich besondere Rangkronen (s.d.) beilegte, nahmen auch vielköpfige Korporationen für ihre Wappen eigene Kronengebilde an, wie z. B. Städte die Mauerkrone (s.d.). Sollen die auf den Tafeln abgebildeten Kronen plastisch gestaltet werden, so ist die Kehrseite so zu ergänzen, daß beispielsweise die Taf. II, Fig. 21 abgebildete Grafenkrone mit 9 Perlen deren 16, die Taf. II, Fig. 8 dargestellte Freiherrenkrone mit 7 Perlen deren 12 erhalten müßte. (S. auch Krönung.)