Kronen
,
[* 2] zur
Bedeckung des Hauptes bestimmte, ursprünglich nur königl. Würdezeichen. Die
Krone
bestand in ihrer alten Form aus einem mit
Edelsteinen besetzten, aufwärts abwechselnd in goldene Blätterverzierungen und
perlenbesetzte
Zacken verlaufenden goldenen
Reif (s.
Tafel: Kronen
II,
[* 1]
Fig. 1, 6
u. 7, und in ähnlicher Form
[* 1]
Fig. 24, 30, 31, 33
u.
34). Als nach Einführung der Wappenbriefe (s. d.) die königl.
Krone anfangs selten, später häufiger als Gnadenzeichen zur Krönung des
Helmes verliehen wurde, sank diese Kronenform
zur
einfachen
Helmkrone (s. d.) herab und wurde hierdurch schließlich zur gemeinen
Adelskrone
[* 3] (s. d.), während die
Krone der
Souveräne
(s.
Tafel: Kronen
I) sich in meist reicher und prächtiger Gestalt entwickelte (s.
Königskrone,
Kaiserkrone u.s. w.).
Nachdem der
Sinn der Bestimmung der
Krone als
Vorrecht eines gekrönten Hauptes soweit verloren gegangen war, daß jede geringe
Adelsklasse sich besondere Rangkronen
(s.d.) beilegte, nahmen auch vielköpfige Korporationen für ihre Wappen
[* 4] eigene Kronen
gebilde
an, wie z. B.
Städte die Mauerkrone (s.d.).
Sollen die auf den
Tafeln abgebildeten Kronen
plastisch gestaltet
werden, so ist die Kehrseite so zu ergänzen, daß beispielsweise die Taf. II,
[* 1]
Fig. 21 abgebildete
Grafenkrone mit 9
Perlen deren 16, die Taf. II,
[* 1]
Fig. 8 dargestellte
Freiherrenkrone
[* 5] mit 7
Perlen deren 12 erhalten müßte.
(S. auch Krönung.)