Kriterĭum
(griech.), s. v. w. Kennzeichen oder Unterscheidungsmerkmal
eines
Dinges (einer
Eigenschaft) von einem (einer) andern. Dasselbe ist negativ, wenn aus dessen Vorhandensein auf das Nichtvorhandensein,
positiv, wenn aus dessen Vorhandensein auf das Vorhandensein des
Dinges (der
Eigenschaft) geschlossen werden
darf. So ist z. B. Farblosigkeit des
Bluts negatives, dagegen
Röte desselben positives Kriterium
seines normalen Eisengehalts. In der
Logik versteht man unter Kriterium
das Kennzeichen der
Wahrheit oder
Falschheit eines
Gedankens, das entweder von der Form (formales
Kriterium
) oder von dem
Inhalt desselben (materiales Kriterium
) hergenommen sein kann.
Formales und zwar negatives Kriterium
der
Wahrheit ist der
Widerspruch, so daß ein als widersprechend erkannter
Gedanke notwendig falsch, dagegen ein nicht widersprechender
darum noch nicht wahr sein muß.
Materiales und zwar positives Kriterium
der
Wahrheit ist die Übereinstimmung des
Gedankens mit der
Sache (des
Denkens mit dem
Sein), die jedoch nur annähernd (eigentlich gar nicht) erwiesen werden kann.