Kriegsmini
sterium,
oberste Verwaltungsbehörde des Landheers, an deren
Spitze als Ressortminister der Kriegsminister
steht, welcher nicht nur dem Staatsoberhaupt, sondern in konstitutionellen
Staaten auch der
Volksvertretung
verantwortlich ist, insoweit es sich um die
Militärverwaltung handelt. Der Kriegsminister
ist in der
Regel ein hoher
Offizier.
Für das deutsche
Heer besteht außer in
Preußen
[* 2] noch je ein in
Bayern,
[* 3]
Sachsen
[* 4] und
Württemberg.
[* 5] Das preußische Kriegsmini
sterium ist eingeteilt
in drei
Departements, an deren
Spitze
Direktoren stehen.
Das rein militärische allgemeine Kriegsdepartement umfaßt die fünf Abteilungen für Armeeangelegenheiten A (Organisation, Ersatz, Dislokation) und B (Erziehung, Rechtspflege etc.), für Artillerie, für Ingenieur- und die technische Abteilung für Artillerieangelegenheiten (Werkstätten und Fabriken). Das Militärökonomiedepartement umfaßt vier Abteilungen für Kassen und Etats, für Naturalverpflegung, für Bekleidung, Geld, Verpflegung, Reisen und Vorspann und für Serviswesen.
Das
Departement für Invalidenwesen ist in zwei Abteilungen, A und B, geteilt. Selbständig und unmittelbar dem Kriegsminister
unterstellt sind die Zentralabteilung
(Büreau des Kriegsmini
sters) und die Abteilungen für persönliche Angelegenheiten
(vgl.
Militärkabinett), für Remontewesen und für Militärmedizinalangelegenheiten. Mit dem Kriegsmini
sterium verbunden
sind das Generalauditoriat, das Kadettenkorps, die vereinigte
Artillerie- und
Ingenieurschule, die
Inspektion
der
Kriegsschulen, die
Kriegsakademie, die
Ober-Militärexaminationskommission, das
Direktorium des Militärwaisenhauses, die
Ober-Examinationskommission für höhere
Militärbeamte und die Generalmilitärkasse. Das früher mit dem Kriegsmini
sterium verbundene Marineministerium
besteht jetzt selbständig als kaiserliche
Admiralität.