Kriegskosten
,
die
Kosten, welche durch die
Mobilmachung des
Heers, die Unterhaltung desselben während des
Kriegs und
seine Abrüstung nach beendetem
Krieg sowie durch die Armierung und Desarmierung der
Festungen, durch
Transporte,
Unterhaltung von
Kriegsgefangenen, endlich durch die Instandsetzung und Neubeschaffung (Retablissement) des im
Krieg zerstörten
und verbrauchten
Materials mehr entstehen, als das
Heer im
Frieden braucht.
In den Friedensverträgen fordert meist der
Sieger
vom Besiegten die Bezahlung der Kriegskosten
oder eines Teils derselben als eine der Friedensbedingungen. Die Kriegskosten betrugen 1866 für
Preußen
[* 2] 282, 1870/71 für
Deutschland
[* 3] 1024 Mill. Mk.