Kriegsherr
,
in
Monarchien das Staatsoberhaupt als
Inhaber des
Rechts der
Kriegserklärung und oberster Befehlshaber der
gesamten Truppenmacht, dem alle
Soldaten den
Eid der
Treue leisten. In
Republiken gibt es in diesem
Sinn keinen Kriegsherrn.
Der
Präsident der
Republik ist nicht Kriegsherr
, wohl aber kann der Kriegsminister innerhalb der verfassungsmäßigen
Grenzen
[* 2] über die
Armee verfügen.