Kriegsgebrauch
(Kriegsmanier, Kriegsräson), der Inbegriff dessen, was im Krieg üblich und nach Völkerrecht erlaubt ist (s. Kriegsrecht);
auch die Art, in welcher ein
Feldherr seine
Kriege oder eine Zeit
Krieg zu führen pflegt, z. B. der römische
Kriegsgebrauch
oder der Kriegsgebrauch
Friedrichs d. Gr.,
Napoleons etc. Kriegsgebrauch
nennt man auch die
Sitten oder
Gewohnheiten mancher
Völker,
welche sie namentlich vor Beginn einer
Schlacht beobachten, wie z. B. die
Schweizer vor dem
Kampf knieend ihr
Gebet zu verrichten
pflegten etc.