Kriegsfeuer
(früher auch Ernstfeuer), die Munition und Zündungen [* 2] zum Schießen [* 3] aus Feuerwaffen sowie die zu besondern Zwecken, z. B. Erleuchten, Sprengen [* 4] etc., dienenden Feuerwerkskörper.
Für ihre Anfertigung enthält die
Kriegsfeue
rwerkerei die Vorschriften.