Kriegserkl
ärung,
die Ankündigung der Aufhebung des Friedenszustandes zwischen verschiedenen Mächten vor Beginn eines Kriegs. Schon in den ältesten Zeiten erklärte eine kriegführende Macht, wenn sie nicht zu roh oder auf Eroberungs- oder Raubzügen begriffen war, der zu bekriegenden den Krieg, meist unter gewissen symbolischen Gebräuchen. So schickten z. B. die Athener einen Widder ins feindliche Gebiet zum Zeichen, daß dieses Weideplatz werden solle, oder warfen eine Lanze in Feindes Land oder Stadt.
Die
Perser verlangten durch einen
Herold
Erde und
Wasser zum Zeichen der Unterwerfung. Am feierlichsten war die Kriegserkl
ärung bei den
Römern
durch die
Fetialen (s. d.). Bei den
Franken wurden ebenfalls
Herolde zu dem Feind geschickt, welche diesem
den
Krieg anzeigten und einen
Pfeil in sein Gebiet schossen. Im
Mittelalter
hieß bei den
Deutschen die Kriegserkl
ärung »Absagung« (Diffidatio).
Bei den
Franzosen mußten 40
Tage zwischen Absagen und
Angriff verlaufen sein.
Wer vor dieser Zeit angriff,
war des
Todes schuldig.
Später kam die
Sitte des Absagens wieder in
Verfall, und viele
Kriege wurden ohne Kriegserkl
ärung begonnen. Erst mit der Mitte des 17. Jahrh.
wurde wieder angenommen, daß nicht eher Feindseligkeiten verübt werden dürften, bis der
Krieg durch Kriegsmanifeste erklärt
worden sei. Doch unterblieb das
Erlassen von
Manifesten zuweilen auch wieder ganz oder erfolgte erst mit
dem
Ausbruch des
Kriegs selbst. So fiel
Friedrich II. im
August 1756 ohne in
Sachsen
[* 2] ein, indem er die ihm bekannt gewordenen
Pläne der gegen ihn verbündeten Mächte als solche betrachtete.
Napoleon I. erließ oft nur einen Aufruf an sein
Heer, in welchem er demselben ankündigte, daß der
Krieg
begonnen habe. In neuerer Zeit folgt dem Abbruch der resultatlos gebliebenen Unterhandlungen und des diplomatischen
Verkehrs,
also der
Abberufung der
Gesandten, welch letztere »ihre
Pässe erhalten«, in der
Regel der
Erlaß eines Kriegsmanifestes, welches
die Bestimmung hat, den eignen
Unterthanen, dem Feind und namentlich auch den neutralen Mächten den
Grund
des
Kriegs zu erklären. Zuweilen pflegt die Kriegserkl
ärung auch in bedingter Form zu geschehen, indem eine letzte
Frist
(Ultimatum) zur Erfüllung der als unabweisbar hingestellten
Forderungen gesetzt wird, nach deren fruchtlosem
Ablauf
[* 3] die
Feindseligkeiten beginnen würden.