Kriegs-
und
Domänenkammern
,
Name der Provinzialbehörden im
Königreich
Preußen
[* 2] seit der Reorganisation der
Verwaltung
durch
Friedrich
Wilhelm I. (1723); sie gingen aus der Verschmelzung der Kriegs
kommissariate, welche die für die Bedürfnisse
der
Armee bestimmten
Steuern und
Abgaben, und
der Amtskammern, welche die
Domänen etc. zu verwalten hatten, hervor,
standen unter der Leitung des
General-Oberfinanz-, Kriegs- und
Domänendirektoriums (Generaldirektoriums) und
bestanden bis
zu der großen Verwaltungsreform durch
Stein und
Hardenberg (1808).
Regierung dagegen
war in jener Zeit der
Name der Provinzialgerichtshöfe.