Krieg
,
das letzte, in Kampf auf Leben und Tod bestehende Mittel zur gewaltsamen Entscheidung der zwischen zwei Völkern (Staaten, polit. Parteien) schwebenden Streitfragen, sobald diese nicht auf dem Wege friedlicher polit. Vereinbarungen ausgeglichen werden können. Er setzt einen Zustand voraus, wo die rechtlichen Beziehungen, welche Feindseligkeiten und Gewaltübung (bis auf die im Völkerrecht zugelassenen Mittel der Selbsthilfe) ausschließen, als zeitlich aufgehoben gelten.
Diesen Krieg
szustand hat schon Grotius als den völkerrechtlichen
Begriff des Krieg
bestimmt. Er kann eingetreten sein, ehe es
thatsächlich zu Feindseligkeiten kommt, und fortdauern, wenn sie eingestellt sind. Andererseits führt ein nicht in der
Absicht der Krieg
seröffnung unternommener Machtgebrauch eines
Staates gegen den andern, wie die
Blockade
(s. d.) im Frieden oder das Einrücken in ein fremdes Gebiet (wie das der russ.
Truppen in die Donaufürstentümer 1853), den Krieg
szustand nur dann herbei, wenn er von dem angegriffenen
Staate als Krieg
sfall
(s.
Casus belli) aufgenommen wird.
Der Krieg
muß sich als
Mittel der Politik auch deren Zielen unterordnen; vom militär. Standpunkt aus giebt
es jedoch für ihn nur als einziges Ziel die völlige Niederwerfung des Gegners. Dieses eigentümliche Verhältnis zwischen
und Politik ist für die erfolgreiche Durchführung eines Krieg
von hervorragender Bedeutung. Steht die polit. und
die militär. Leitung eines Krieg
nicht in völligem Einvernehmen
miteinander, so wird leicht, nur infolge einseitiger Beurteilung der Verhältnisse, der eine
Faktor den andern entweder in
eine unbequeme und selbst gefährliche Zwangslage versetzen oder ihn um die
Früchte seiner Erfolge bringen. Weiter muß auch
die Wichtigkeit gegenseitigen Einvernehmens zwischen der operativen und der administrativen Leitung des
Krieg
betont werden, d. h. zwischen dem Oberkommando der Feldarmee und der Heeresverwaltung
(dem Krieg
sministerium). Die glänzendsten kriege
rischen Leistungen hat die Geschichte dort zu verzeichnen, wo die beiderseitige
Leitung des in einer
Hand
[* 2] lag und wo diese drei
Faktoren zusammenwirkten.
Je nachdem die krieg
führenden Mächte fremde
Staaten oder Parteien innerhalb desselben
Staates sind, unterscheidet
man auswärtige Krieg
von innern oder Bürgerkriegen.
Kabinettskriege werden ohne direkte Berücksichtigung der nationalen
Interessen der
Völker nur zur Befriedigung persönlicher oder dynastischer
Ansprüche geführt; den Gegensatz dazu bilden
die mit nationaler
Tendenz und allgemeiner
Teilnahme des betreffenden
Volks geführten nationalen oder Volkskriege.
Dieser Unterschied ist nicht immer scharf ausgesprochen. In der heutigen Zeit, wo infolge der Gestaltung
der gesamten polit. Verhältnisse jeder ausbrechende Krieg
, gleichviel welches die Veranlassung, zu einem Zusammenstoß
mit unübersehbaren Folgen führen muß, sind Kabinettskriege
, wie sie z. B. im 17. und 18. Jahrh.
häufig waren, so gut wie unmöglich. Der Unterschied von Landkrieg
und Seekrieg ist durch den Wortlaut
gegeben, ebenso der Unterschied von Angriffskrieg
und Verteidigungskrieg im polit.
Sinn, d. h. im Hinblick auf die allgemeine
Tendenz des Krieg.
Hiermit ist nicht zu verwechseln der Unterschied zwischen Angriffskrieg und Verteidigungskrieg
im rein milltär.
Sinn (s.
Strategie).
Die zur
Führung eines Krieg
notwendigen Kriegsmittel eines
Staates zerfallen in die Landmacht oder das
Heer
und für
Länder mit Küstengebiet die Flotte; ferner sind hierher zu rechnen die zu Krieg
szwecken dienenden baulichen
Anlagen,
Kriegsbauten; auch die zum Kriegführen nötigen Geldmittel gehören hierher. Die ganze
Lehre
[* 3] vom und den Kriegsmitteln in
ihren vielfachen Verzweigungen wird behandelt von den Kriegswissen-
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.] ¶