sagt man von
Schiffen, welche einige Zeit in einer bestimmten Gegend fahren (vgl.
Kreuzer);
im übrigen s.
Lavieren.
- Im
Sport heißt ein weder erlaubtes noch anständiges
Manöver beim Rennen, darin bestehend, daß man sein
Pferd
[* 2] in die von einem andern überholten
Pferd gelaufene
Linie drängt, wenn nicht mindestens zwei Pferdelängen dazwischen
liegen.
Der
Protest des »gekreuzten«
Pferdes wird nach dem Renngesetz zu dessen gunsten entschieden.
daneben ein 1840 gestiftetes
Denkmal zu Ehren von Ludwig von Roll, des Begründers der grossen Eisenwerke zu Gerlafingen, in der Klus, in Choindez und Olten.
Schöner Kalksteinbruch, Eigentum der Stadt Solothurn.