Kreuzbeeren
(baccae spinae cervinae), die Früchte des bei uns in Wäldern, Gebüsch und Hecken, an Wiesenrändern wild wachsenden Wegdorn (Kreuzdorn, Purgierkreuzdorn, Rhamnus cathartica, nach alter Benennung Spina cervina). Bei der Reife im September und Oktober sind sie schwarz und enthalten nebst 4 harten Samenkernen ein violettgrünes, bitter und widrig schmeckendes Fleisch, das abführend wirkt; sie werden jedoch jetzt selten noch verwendet. - Im unreifen, grünen Zustande haben die frischen Beeren eine andre Verwendung: man bereitet nämlich aus ihnen das Saft- oder Blasengrün, das als Wasserfarbe von Malern und Koloristen, zum Färben von Papier, Leder etc. verwendet wird, jetzt aber nicht mehr so häufig als früher.
Die Beeren werden zu
diesem Zwecke zerstoßen, eine Woche lang der Gärung überlassen, dann der Saft ausgepreßt und unter
Zusatz von etwas
Pottasche oder
Alaun zur Honigdicke eingedunstet. Dann füllt man die noch warme Masse
in Schweinsblasen oder starke Rindsdärme und läßt sie anfangs an Luft und Sonne, dann in künstlicher Wärme oder durch
Hängen in einen Rauchfang vollends austrocknen. Die Anweisungen variieren übrigens sowohl hinsichtlich des Verfahrens als
der Zuthaten. Etwas Indigauflösung soll zugesetzt werden, damit die Farbe nicht ins Gelbbraune fällt;
auch arabisches
Gummi wird als Zusatz mit genannt. Das trockne Saftgrün erscheint als eine schwarzgrüne, im Bruche glänzende
Masse und ist an den Kanten grün durchscheinend. Gute Ware darf weder feucht noch sandig sein und muß sich im Wasser fast
vollständig auflösen. - Die getrockneten unreifen Beeren können zu den
Gelbbeeren gezählt werden,
haben aber wenig Farbstoff und bilden die geringste Sorte, statt deren meistens die Früchte fremder Rhamnusarten gebraucht
werden, wie sie im Artikel
Gelbbeeren aufgeführt sind. - Kreuzbeeren
, sowie das daraus bereitete Saftgrün sind zollfrei.