Krepp
(Kreppflor
, frz. crêpe, engl. crape); ein seidenes,
durchsichtiges Gewebe, das wie
Gaze gitterartig gewebt und nachher gekreppt
, d. h. in heißes Wasser oder Dampf gebracht
ist, wodurch es ein gewelltes Ansehen erhält. Die Bedingungen hierzu liegen in der Art der Herstellung. Es bestehen die
Einschlagfäden und die Kettenfäden aus zwei- oder dreifädig filierter
Seide, welche teils rechts, teils
links gedreht sind. In der Kette wechselt ein rechts- mit einem linksgedrehten Faden ab. Im Schuß erfolgt der Wechsel nach
je 2 Fäden.
Bringt man das glatte Gewebe in feuchte Hitze, so laufen die hartgedrehten Fäden auf und drehen sich gleichsam gegeneinander,
wodurch sich die Wellung über das ganze Stück herstellt. Bei einigen Sorten verstärkt man dieses Kräuseln
und Einlaufen noch dadurch, daß man das auf ein Brett gelegte Zeug mit einem Stück behaarten Kalbfells bearbeitet und gleichsam
einwalkt. Das Krepp
artige verliert sich bei nachgehendem Färben nicht. Der K. wird sowohl schwarz zu Traueranzügen,
als auch weiß und farbig zu anderweiten Damenkleidern hergestellt. - Crepons sind andre, dichter gewebte Zeuge zu Trauer-
und Sommerkleidung, meist aus
Wolle, zuweilen aus
Seide und
Wolle oder Leinen und
Wolle gemischt, die infolge einer ähnlichen
Behandlung der Kettenfäden durch Dämpfen ebenfalls eine runzliche Beschaffenheit angenommen haben. - Verzollung:
Seidener Krepp
gem. Tarif im Anh. Nr. 30 e. Halbseidene Crepons
Nr. 30 f, wollene Nr. 41 d 5 β.