Krell
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Nikolaus, kursächs.
Kanzler, s. Crell. ^[= Nikolaus, kursächs. Kanzler, geboren um 1551 zu Leipzig, studierte, auf der Fürstenschule ...]
Krell
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Krell,
Nikolaus, kursächs.
Kanzler, s. Crell. ^[= Nikolaus, kursächs. Kanzler, geboren um 1551 zu Leipzig, studierte, auf der Fürstenschule ...]
Nikolaus, kursächs. Kanzler, geboren um 1551 zu Leipzig, [* 4] studierte, auf der Fürstenschule zu Grimma [* 5] vorgebildet, seit 1571 in Leipzig die Rechte und wurde 1580 zu Dresden [* 6] Hofrat und Sekretär [* 7] des Kurprinzen Christian, der ihn nach seinem Regierungsantritt 1586 zum Geheimrat und 1589 zum Kanzler erhob. Vom Adel und der Kurfürstin Sophie schon als Emporkömmling gehaßt, zog er sich durch seinen Widerstand gegen die immer gehässiger werdende lutherische Orthodoxie und Besetzung der vornehmsten geistlichen Ämter mit Kryptocalvinisten, durch Einführung eines neuen Katechismus, durch Veranstaltung einer Bibelausgabe mit Glossen, der sogen. Crellschen, etc. auch den Haß des fanatisierten Volkes zu. Als daher 1591 nach Christians Tod Herzog Friedrich Wilhelm von Weimar, [* 8] ein eifriger Lutheraner die vormundschaftliche Regierung übernahm, ward Crell durch die feindliche Verbindung der Stände und der durch seine Herrschsucht verletzten kurfürstlichen Räte gestürzt und nach dem Königstein gebracht. Crell saß vier Jahre gefangen, ehe man sich über die Formalien des über ihn zu verhängenden peinlichen Prozesses einigen konnte; erst im August 1595 brachte man eine Anklageschrift von 7 Artikeln gegen ihn zu stande, die aber auf 4 zusammenschwanden, als der Herzog Friedrich Wilhelm auch Beweise forderte.
Trotz der Aufmerksamkeit seiner Wächter war es dem Gefangenen gelungen, seinen Freunden eine Instruktion zukommen zu lassen, nach welcher seine Gattin beim Reichskammergericht in Speier [* 9] eine Beschwerde wegen verzögerten Rechtsganges einreichte, worauf diese Behörde wiederholte Mandate zu Crells gunsten erließ. Allein die sächsische Regierung bestritt die Kompetenz des Reichsgerichts, sie erreichte ein kaiserliches Reskript vom durch welches der Prozeß den kursächsischen Gerichten überwiesen wurde, und trug unter dem Vorwand, nicht Kläger und Richter in einer Person sein zu wollen, das Urteil der böhmischen Appellationskammer zu Prag [* 10] auf. Auf deren Spruch fällte der Administrator das Todesurteil über Crell, und wurde dieses zu Dresden vollstreckt.
Vgl. Richard, Der kurfürstlich sächsische Kanzler Nikolaus Crell (Dresd. 1859, 2 Bde.);