Kreisordnung
,
ausführliches
Gesetz, welches die kommunale
Selbstverwaltung eines Kreisverbandes regelt, wie dies namentlich
durch die verschiedenen preußischen Kreisordnungen
geschehen ist. In
Preußen
[* 3] bezeichnet man mit Kreisordnung
schlechthin die für
die
Provinzen
Ost- und
Westpreußen,
[* 4]
Brandenburg,
[* 5]
Pommern,
[* 6]
Schlesien
[* 7] und
Sachsen
[* 8] erlassene Kreisordnung;
auch werden diese
Provinzen nicht selten als Kreisordnu
ngsprovinzen bezeichnet (s.
Kreisverfassung).