Krankenpflege
,
die Gesamtheit der den
Kranken und Siechen gewährten Hilfeleistungen und Handreichungen, welche teils
in öffentlichen Anstalten, teils in der Behausung der Erkrankten selbst (häusliche Krankenpflege
, Privatpflege)
geschehen.
Die öffentliche Krankenpflege
, welche teils dem
Staate, teils der Gemeinde und privaten Korporationen anheimfällt, hat vor allem für
die zweckmäßige
Anlage und Einrichtung allgemeiner
Krankenhäuser (s. d.) sowie besonderer, ganz bestimmten Zwecken dienender
Anstalten
(Irrenhäuser, Entbindungsanstalten, Siechenhäuser
u. dgl.) und beim
Ausbruch von größern
Epidemien
für die Errichtung provisorischer, zur Verhütung der
Ansteckung von der Außenwelt abgeschlossener Hospitäler (Seuchenhäuser)
zu sorgen.
Ebenso liegt ihr die zweckmäßige Verteilung der
Ärzte, besonders bei
Epidemien, sowie die Beschaffung eines tüchtig geschulten
Personals von
Krankenwärtern ob. Weiterhin erstreckt sich neuerdings die Fürsorge der öffentlichen Krankenpflege
auch
auf die unbemittelten Rekonvalescenten, denen man in besondern Rekonvalescentenhäusern günstige
Bedingungen zu schneller
Wiedergenesung bietet. Als ein besonderer wichtiger
Teil hat sich in der neuesten Zeit die
Kriegskrankenpflege abgezweigt,
welche für die zweckmäßige Organisation des Sanitätswesens im Felde, für die Errichtung der
Verbandplätze und Feldlazarette,
für die rechtzeitige
Evakuation, die Fortschaffung der transportfähigen Verwundeten in die
Heimat zu sorgen und die Thätigkeit
der durch Private in das Leben gerufenen
Freiwilligen Krankenpflege (s. d.) vor schädlicher Zersplitterung zu bewahren
hat.
Die häusliche oder private Krankenpflege
läßt sich mit
Vorteil
nur für die bemittelten
Stände durchführen und erfordert
gleichfalls bei vielen
Krankheiten die Zuhilfenahme gut geschulter Wärter und Wärterinnen. Die letztern werden gewöhnlich
in einem größern
Krankenhause ausgebildet und von dem Kreisphysikus geprüft, worauf sie als «geprüfte
Krankenwärter» bei der öffentlichen wie privaten Krankenpflege
Verwendung finden. Eine besondere Bedeutung
in der Krankenpflege
hat auch das
Institut der Diakonissinnen (s. d.) erlangt. In vielen
Städten befassen sich auch die Frauenvereine (s. d.) mit der Ausbildung
von Krankenpflege
rinnen. (S. auch die Einzelartikel: Diät,
Krankenbett,
Krankenwäsche,
Krankenzimmer.)
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen. ¶
mehr
Vgl. Häser, Geschichte christlicher und Pflegerschaften (Berl. 1857);
Nightingale, Ratgeber für Gesundheits- und Krankenpflege
(Lpz. 1861; 2. Aufl. 1878);
Virchow, Hospitäler und Lazarette (Berl. 1869);
Marie Simon, Die Krankenpflege
(Lpz. 1876);
Güterbock, Die öffentliche Rekonvalescentenpflege (ebd. 1882);
Kiesewetter, Die in der Familie (Troppau [* 3] 1885; Volksausgabe 1887);
Seiler,
Leitfaden der Krankenpflege
, zunächst für Diakonissinnen (Lpz. 1887);
Tiburtius, Leitfaden für den Unterricht in der Familienkrankenpflege
(Berl. 1888);
Riebel, Leitfaden der Krankenwartung (ebd. 1889);
Rupprecht, Die Krankenpflege
im Frieden und im Kriege (Lpz. 1890);
Billroth, Die Krankenpflege
(4. Aufl., Wien
[* 4] 1892);
Guttmann, Krankendienst (Lpz. 1893);
Sick, Die Krankenpflege
(3. Aufl., Stuttg.
1893).