Krankenkassen
,
Vereinigungen zur gegenseitigen Unterstützung in Krankheitsfällen, die häufig nebenher noch andern
Zwecken der
Arbeiterversicherung (s. d.), namentlich der Begräbnisversicherung (s.
Kranken- und Begräbniskassen), dienen.
Man unterscheidet freie
Kassen, sog.
Hilfskassen (s. d.), und
Zwangskassen. Die Hauptformen
der letztern sind nach dem deutschen
Krankenversicherungsgesetz (s. d.) die Ortskrankenkassen
(s. d.)
und die Fabrik- oder
Betriebskrankenkassen (s. Fabrikkassen). Eine
Abart der letztern bilden die Baukrankenkassen.
Subsidiär tritt die Gemeindekrankenversicherung (s. Gemeindeversicherung) ein. Daneben kommen noch
die Knappschaftskassen (s. d.) und die
Innungskrankenkassen in Betracht, welche letztern von einer
Innung für die
Gesellen
und Lehrlinge der Innungsmeister mittels eines Nebenstatuts, das der Genehmigung der höhern Verwaltungsbehörde
bedarf, errichtet werden können. - über die
Statistik der s.
Krankenversicherung und
Deutschland
[* 2] und
Deutsches Reich (Bd. 5,
S. 141 b, 142).