Kranken-
und Begräbniskassen, Kassen, die neben der Krankenunterstützung auch eine Beihilfe an die Hinterbliebenen verstorbener Mitglieder, vor allem zur Deckung der Begräbniskosten, gewähren. Die Vereinigung der beiden Versicherungsarten in einer Kasse ist allgemein üblich und auch unter Begrenzung der Höhe des Begräbnisgeldes (in Deutschland auf das Zehnfache des wöchentlichen Krankengeldes bei den freien, auf das Vierzigfache des durchschnittlichen Tagelohns bei den organisierten Zwangskassen) gesetzlich gestattet. Neben den Krankenkassen bestehen jedoch auch zahlreiche Kassen, welche nur Begräbnis- oder Sterbegeld versichern. (S. Sterbekassen.)