Kranken-
und
Begräbniskassen,
Kassen, die neben der
Krankenunterstützung auch eine
Beihilfe an die Hinterbliebenen verstorbener
Mitglieder, vor allem zur
Deckung der Begräbnisk
osten, gewähren. Die
Vereinigung der beiden Versicherungsarten in einer
Kasse
ist allgemein üblich und
auch unter
Begrenzung der Höhe des Begräbnisgeldes (in
Deutschland
[* 2] auf das Zehnfache
des wöchentlichen Kranken
geldes bei den freien, auf das Vierzigfache des durchschnittlichen
Tagelohns bei den organisierten
Zwangskassen) gesetzlich gestattet. Neben den
Krankenkassen bestehen jedoch auch zahlreiche
Kassen, welche nur
Begräbnis- oder
Sterbegeld versichern. (S.
Sterbekassen.)