Koupon
(franz., spr. kupóng, von couper, schneiden; Zinskoupon
,
Zinsleisten,
Zinsschein, am besten mit Hebeschein zu übersetzen),
Name der den
Staats- und andern öffentlichen
Papieren,
Pfandbriefen,
Prioritäten,
Aktien etc. auf eine
Reihe von
Jahren behufs der
Erhebung von
Zinsen und
Dividenden (bei
Aktien)
beigegebenen gedruckten
Quittungen, welche zu der auf den einzelnen angegebenen Verfallzeit vom Koupon
bogen
(Zinsbogen) abgeschnitten
und von bezeichneten
Kassen gegen bar
Geld eingelöst werden.
Gewöhnlich enthält der
Zinsbogen am Ende
oder an der
Spitze den sogen.
Talon
(Ferse), gegen dessen Rückgabe, wenn die daran
befindlichen Koupons
aufgebraucht sind, ein neuer
Zinsbogen ausgehändigt wird. Dient der letzte Koupon
zu
diesem
Zweck, so heißt derselbe
Stichkoupon. Der Koupon
ist
Inhaberpapier, das aus seinem
Besitz abgeleitete Forderungsrecht verjährt
bei deutschen
Staatspapieren gewöhnlich nach vier
Jahren. Infolgedessen kann der als Zahlmittel verwendet werden, was leicht
dann geschieht, wenn es an
Geldsurrogaten und Anstalten zur Erleichterung der
Zahlung und Versendung von
Geld (Posteinzahlung) gebricht. Verkehrt ist es, Dividendenscheine, welche auf keinen bestimmten Betrag lauten, in dieser
Art zu verwenden. Fällige Zinskoupons
von börsengängigen
Papieren bilden an den größern
Börsen einen Handelsgegenstand
mit selbständiger Preisnotierung.