Kostkinder
(Ziehkinder), Kinder (Findlinge, Waisen, uneheliche Kinder etc.), welche von ihren Eltern oder von der Behörde Fremden in Kost und Pflege gegeben werden;
s. Kinderschutz.
Kostkinder
25 Wörter, 183 Zeichen
Kostkinder
(Ziehkinder), Kinder (Findlinge, Waisen, uneheliche Kinder etc.), welche von ihren Eltern oder von der Behörde Fremden in Kost und Pflege gegeben werden;
s. Kinderschutz.