Koppelweide
,
eine Weide, [* 2] auf deren Benutzung zwei oder mehr Personen ein Recht haben (s. Weidegerechtigkeit). In anderm Sinn die Feldweide auf den in den norddeutschen Schlag- oder Feldgraswirtschaften üblichen eingezäunten Grundstücken (s. Betriebssystem, S. 831). Früher überließ man die Koppeln nach der letzten Körnerfrucht der natürlichen Berasung; jetzt säet man dieselben nur noch mit Kleegras an, um ausgiebige Weide zu haben. Ihr ¶
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Ertrag ist verschieden je nach der Zahl der Koppeln und der Stellung der Weide in der Fruchtfolge, d. h. nach der Anzahl Jahre der Nutzung zu Körnergewinn nach der Düngung bis zur Kleegraseinsaat, je nach Boden, Nachdüngung, Feldbestellung etc. Im allgemeinen ist der Ertrag gleich dem der Kleefelder auf analogem Boden, wobei zu berücksichtigen ist, daß in der Regel erst vom zweiten Jahr an das Beweiden stattfindet, im ersten Jahr aber die Koppel zu Mäheklee dient.
Man schätzt den Ertrag in Zentnern oder nach sogen. Kuhweiden, worunter der Futterbedarf für eine Kuh während der Weidezeit
verstanden wird (120-180 Tage). Der Bedarf für andre Tiere wird ebenfalls in Kuhweiden ausgedrückt, resp.
auf diese reduziert, z. B. ein Pferd
[* 4] gleich 1½ Kuhweide u. s. f. Abgemäht ist der Ertrag stets höher, weil das weidende Vieh
einen Teil des Futters zerstört und der Dünger desselben nicht sofort zur Ertragssteigerung dienen kann. Im Gegensatz zu den
Koppelweiden
stehen die Fettweiden (dauerndes Grasland), die Angerweiden (auf freiem Feld), Saat-, Wald-
etc. Weiden.