Kopie
(vom lat. copia, Menge),
Vervielfältigung,
Abschrift oder Nachbildung einer schriftlichen
Arbeit oder eines Kunstwerkes (s.
Kopieren). In der jurist.
Sprache
[* 3] bedeutet Kopie
die
Abschrift einer
Urkunde. Die Übereinstimmung
mit dem Original kann von einer öffentlich dazu autorisierten
Behörde oder Amtsperson bescheinigt sein (beglaubigte, fidemierte,
vidimierte Kopie
). Eine besondere Art Kopie ist die sog. exemplifizierte Kopie
, eine
unter Mitwirkung sämtlicher Interessenten gefertigte Kopie
, die den Zweck hat, statt des altersschwachen Dokuments
ein neues Original herzustellen. –
Über Kopie
eines Wechsels s. Wechselkopie.