Kopīe
(v. lat. copia,
Menge), s. v. w.
Abschrift (s. d.). Exemplifizierte Kopie
nennt man eine
Abschrift oder anderweitige
Ausfertigung einer
Urkunde dann, wenn diese
Urkunde unter Hinzuziehung sämtlicher
Personen, welche bei der Herstellung des
Originals
beteiligt waren, zum zweitenmal ausgefertigt wird, etwa aus dem
Grund, weil die erste
Ausfertigung infolge
allzu vielen
Gebrauchs nicht mehr zusammenhält.
Copia vidimata, beglaubigte
Abschrift; c. auscultata, eine von zwei
Personen
in der
Weise beglaubigte
Abschrift, daß die eine das
Original vor-, die andre die
Abschrift nachliest. Außerdem bezeichnet
Kopie
die Wiederholung oder
Vervielfältigung eines Werkes der
Malerei, der
Zeichenkunst
[* 2] oder der
Plastik; in
England (copy) auch s. v. w.
Abdruck,
Exemplar eines
Buches. Ist die Wiederholung eines Kunstwerks von demselben
Urheber wie dieses,
so heißt sie besser
Dublette oder
Replik.