Konzil
(lat.
Concilium,
Kirchenversammlung,
Synode), eine Versammlung kirchlicher Würdenträger, um in Angelegenheiten
der christlichen
Kirche gemeinschaftliche Beschlüsse zu fassen. Man unterscheidet partikuläre Konzile
(Diözesansynoden,
Provinzial- und Nationalkonzile
), d. h. solche
Kirchenversammlungen, an denen sich nur die Vertreter einer
bestimmten
Provinz etc. beteiligen, und ökumenische Konzile
, zu welchem die sämtlichen
Bischöfe der katholischen
Christenheit
zusammentreten.
Spanien und Portugal

* 4
Spanien.
Die ersten Konzile
wurden in
Kleinasien gegen Ende des 2. Jahrh. aus
Anlaß der
Montanistischen
Bewegungen und der Passahstreitigkeiten
gehalten. Im 3. Jahrh. machten sie in
Griechenland,
[* 2]
Italien
[* 3] und Nordafrika schon ein wesentliches
Element
der
Kirchenverfassung aus. Die
Bischöfe der Provinzialhauptstädte beriefen und leiteten als
Metropoliten die
Synoden. Dagegen
wurden die ökumenischen Konzile
von den römischen
Kaisern berufen und geleitet.
Ihre
Entscheidungen galten als
Aussprüche
des
Heiligen
Geistes. Im
Morgenland wurden die letzten ökumenischen Konzile
aus
Anlaß des
Bilderstreits
gehalten, während im
Abendland, besonders in
Gallien und
Spanien,
[* 4] Nationalkonzile
an ihre
Stelle traten.
Seitdem der
Primat (s. d.) durchgesetzt war, ging von den
Päpsten die
Berufung allgemeiner Konzile
aus, die sie im
Lateran um
sich zu versammeln und durchaus zu beherrschen pflegten (s.
Lateransynoden). Dagegen stellten die durch
das
Schisma hervorgerufenen Konzile
zu
Pisa
[* 5] (1409) und
Konstanz
[* 6] (1414-18) die
Autorität der allgemeinen
Kirchenversammlung über
diejenige des
Papstes, und denselben
Grundsatz befolgte auch das Konzil
zu Basel
[* 7]
(1431 bis 1443). Aber aus dem so sich ergebenden
Gegensatz
des Kurial- und des
Episkopalsystems (s. d.) gingen die
Päpste als
Sieger hervor, und schon auf dem sogen.
vierten allgemeinen Konzil
vom
Lateran (1512) ward der
Satz, daß der
Papst unter der allgemeinen
Synode stehe, ausdrücklich verworfen,
und auf dem 1542 berufenen, 1545 eröffneten und 1563 geschlossenen Konzil
zu
Trient
[* 8] dankte im
Grunde die
Autorität des Konzils
ab zu gunsten der seine Beschlüsse bestätigenden und ausführenden Papstgewalt.
Jerusalem (das alte)

* 9
Jerusalem.
Den
Schlußstein auf dieses Gebäude setzte das vom bis tagende
vatikanische Konzil (s. d.) mit seiner
Dogmatisierung der päpstlichen
Infallibilität. Übrigens erkennt die
römisch-katholische Kirche als ökumenische Konzile
an: das von den
Aposteln zu
Jerusalem
[* 9] gehaltene (s.
Apostelkonvent);
das erste Konzil
zu
Nicäa (325), gegen
die Arianer;
das erste Konzil
zu
Konstantinopel
[* 10] (381), gegen die Makedonianer;
das erste Konzil
zu
Ephesos
[* 11] (431), gegen
Nestorius;
das Konzil zu Chalcedon (451), gegen Eutyches;
das zweite Konzil zu Konstantinopel (553), zur Beilegung des Dreikapitelstreits;
das dritte, sogen. Trullanische Konzil zu Konstantinopel (680), gegen die Monotheleten;
das zweite Konzil zu Nicäa (787), gegen die Bilderstürmer;
das vierte Konzil zu Konstantinopel (869), gegen den Patriarchen Photius;
die vier allgemeinen Lateransynoden (1123, 1139, 1179, 1215);
die beiden Synoden zu Lyon [* 12] (1245 u. 1274), zur Wiedervereinigung der griechischen und lateinischen Kirche;
die Synode zu Vienne (1311), besonders gegen die Beghinen;
die Synode zu Florenz [* 13] (1439), dem Konzil zu Basel entgegengestellt;
die fünfte lateranensische (1512) und die beiden päpstlichen Konzile zu Trient und von Rom. [* 14]
Dordrecht - Dordrechte
![Bild 55.444: Dordrecht - Dordrechter Synode [unkorrigiert] Bild 55.444: Dordrecht - Dordrechter Synode [unkorrigiert]](/meyers/thumb/55/55_0444.jpeg)
* 15
Dordrecht.Dagegen werden die Konzile zu Pisa, Konstanz und Basel, als der päpstlichen Zustimmung ermangelnd, nur teilweise anerkannt. Die griechische Kirche läßt nur die sieben ökumenischen Konzile vom ersten bis zum zweiten nicäischen gelten. Innerhalb des Protestantismus kann die vom bis zu Dordrecht [* 15] tagende Synode als eine Art allgemeines Konzil für die reformierte Kirche gelten. - Die Akten und Dekrete der katholischen Konzile sind oft gesammelt worden, am besten von Mansi in »Conciliorum nova et amplissima collectio« (Flor. u. Vened. 1759-98, 31 Bde., bis 1590 reichend; neue Ausg., Par. 1884 ff.).
Vgl. Hefele, Konziliengeschichte (Freiburg [* 16] 1855-69, 7 Bde., 2. Aufl. 1873 ff., fortgesetzt von Hergenröther, 1887 ff.), und die betreffenden Artikel über die einzelnen Konzile.