Titel
Konzért
(ital. concerto, v. lat. concertare, »wetteifern«),
1) eine öffentliche Aufführung von Musikwerken, näher unterschieden als Instrumentalkonzert
oder Vokalkonzert
, als Symphoniekonzert (wenn es von einem Symphonieorchester ausgeführt wird und größere Instrumentalwerke
zu
Gehör
[* 3] bringt), Kammermusikkonzert
(wenn nur Kammermusikwerke aufgeführt werden), Kirchenkonzert, geistliches Konzért
(Concert
spirituel), Militärkonzert
(nur von Militärorchester ausgeführt, d. h.
der
Streichinstrumente entbehrend) etc. -
2) Ein größeres Musikstück für ein Soloinstrument mit Orchesterbegleitung, welches dem Ausführenden große Schwierigkeiten
darbietet und seine Virtuosität zu zeigen geeignet ist (Klavierkonzert
, Violinkonzert etc.).
Die Form des Konzerts
ist die der
Sonate und
Symphonie mit den durch den
Zweck gebotenen Modifikationen. Es
besteht, wie die
Sonate, gewöhnlich aus drei abgesonderten
Sätzen, einem
Allegro, einem
Andante oder
Adagio und einem raschen
Finale oder
Rondo. Zumeist beginnt das
Orchester den ersten
Satz mit einem
Ritornell, das in kürzern oder längern
Zügen die
Hauptgedanken des
Satzes vorführt. Eine
Spezialität des Konzerts ist die
Kadenz (s. d.), welche zum
Schluß
eines der Allegrosätze auftritt und entweder vom
Komponisten vorgeschrieben ist, oder vom Solospieler selbst erfunden wird.
Ein Musikstück dieser Art von geringern
Dimensionen wird
Concertino genannt. -
3) Eine heute ziemlich außer
Gebrauch gekommene Kompositionsform, in welcher mehrere
Singstimmen oder
Instrumente rivalisierend
als Hauptstimmen auftraten (von dieser stammt eigentlich der
Name Konzért
, »Wettstreit«). Die älteste Art
der Konzerte in diesem
Sinn sind die Kirchenkonzerte (Concerti ecclesiastici oder da chiesa), zuerst gebraucht von
Viadana
(1602),
Motetten für 1 (!), 2, 3 und 4
Singstimmen mit Orgelbaß. Dieselben haben ihre höchste
Ausbildung gefunden in J. S.
Bachs
Kantaten, die derselbe stets als Concerti bezeichnete, und die allerdings in anbetracht ihres konzertierenden
Stils (abgesehen von den eingelegten
Chorälen) auf den
Namen einen vollberechtigten Anspruch haben.
Das Kammerkonzert
(Concerto da camera) entstand erheblich später; der erste, welcher den
Namen einführte, war Giuseppe
Torelli,
und zwar schrieb derselbe gleich Doppelkonzerte, das erste (1686) als
Concerto da camera, die letzten
(1709) als Concerti grossi bezeichnet, jene für zwei
Violinen mit
Baß, diese für zwei konzertierende und zwei begleitende
Violinen,
Viola und
Continuo. Das
Concerto grosso wurde durch
Corelli bereits 1712 auf drei konzertierende
Instrumente (di concertino
)
ausgedehnt, welche Zahl die gewöhnliche blieb, während das
Orchester immer mehr verstärkt wurde. Das
Kammerkonzert ging in unserm heutigen Konzért
(s.
oben) und der
Sonate auf.
Corelli, Vivaldi, J. S.
Bach brachten diese
Formen zur
Vollendung.
Konzert, in der diplomatischen
Sprache
[* 4] die
Gemeinschaft der
Staaten
Europas (europäisches
Konzért
) sowie auch eine Vereinbarung mehrerer
Mächte über eine gemeinschaftliche politische Handlungsweise. So kamen im 17. und 18. Jahrh.
im damaligen
Mittelpunkt der europäischen
Diplomatie, im
Haag,
[* 5] mehrere solcher Konzerte zu stande.
Noch 1805 schlossen
England
und Rußland ein Konzért
, dem später auch
Österreich
[* 6] und
Preußen
[* 7] beitraten.