Konvertiten
Personen, welche von einer christlichen Religionsgenossenschaft zu einer andern übergehen. Mit dem Wort Conversio (»Bekehrung«) bezeichnete man früher (seit Cassiodor und Beda) den Übergang in den Mönchsstand, und Conversi hießen daher solche Mönche, die als Erwachsene in das Kloster traten, im Gegensatz zu Nutriti. Seit Gregor VII. verstand man unter Conversi und Conversae die Brüder und Schwestern, welche die niedrigen Arbeiten in den Klöstern verrichteten.
Die
Freiheit der
Staatsbürger, von einer
Konfession zu einer andern überzutreten, ist fast in allen deutschen
Staaten verfassungsmäßig
anerkannt; gesetzlich wurde sie zuerst im preußischen
Staat jedem gesichert. Doch sollen gewisse, namentlich
auf das
Alter Bezug nehmende Bestimmungen den unbedachten Übertritt verhindern. Die
katholische Kirche verlangt von den zu
ihr Übertretenden einen förmlichen feierlichen
Eid (Konvertiteneid
), während die
Protestanten den
Genuß des
Abendmahls unter
beiderlei Gestalt als Zeichen des Übertritts ansehen. Aus der reichen Litteratur über die Konvertiten
vgl.
Rosenthal, Konvertite
nbilder aus dem 19.
Jahrhundert (Schaffh. 1865-70, 3 Bde.);
Rieß, Die Konvertiten
seit der
Reformation (Freiburg
[* 2] 1866-75, 13 Bde.).