Konventionsfuß
,
ein
Münzfuß, der durch
Konvention, d. h.
Staatsvertrag, festgestellt ist.
Speziell der 20-Guldenfuß,
den
Österreich
[* 3] 1748 in seinen
Ländern eingeführt hatte, und über dessen fernere Aufrechterhaltung, resp. Einführung
es mit
Bayern
[* 4] 1753 einen
Vertrag abschloß.
Bayern trat zwar vor
Ablauf
[* 5] eines
Jahrs von dem
Vertrag zurück und ging zum 24-Guldenfuß
über,
Sachsen
[* 6] aber und die meisten übrigen
Kreise
[* 7] und
Stände hielten zu
Österreich und führten den ein.
Nach demselben wurden 20
Gulden oder 10
Speziesthaler oder 13⅓
Thaler
Kurant aus der
Mark feinen
Silbers geprägt. Das nach diesem
Münzfuß geprägte
Geld nannte man
Konventionsmünze und hielt an dieser Bezeichnung auch noch fest, als in
Österreich allein
noch der Konventionsfuß
galt, während die übrigen
Staaten zu einem andern
Münzfuß übergegangen waren. In
Österreich
erlosch der Konventionsfuß
im J. 1857. Vgl.
Münzwesen.
[* 8]