Konvention
(lat.), Zusammenkunft, sodann die auf einer solchen gefaßten Beschlüsse;
in der englischen Staatssprache eine Zusammenkunft des
Parlaments, bei welcher der König fehlt, wonach wahrscheinlich auch
der französische
Nationalkonvent seinen
Namen erhalten hat; endlich s. v. w. Übereinkunft,
Vertrag, besonders ein
Staatsvertrag
über militärische oder Handelsangelegenheiten
(Militär-,
Münz-, Schiffahrtskonvention
u. dgl.). Bei
völkerrechtlichen
Abmachungen treten nicht selten zu den Hauptverträgen noch Spezialkonventionen
hinzu.
Daher konventional
,
einer Konvention
gemäß, worüber man einig geworden ist (auch werden als konventional Gegenstände bezeichnet, über
welche Konventionen
bestehen, z. B. konventionale
Ströme, solche, über welche Schiffahrtskonventionen
abgeschlossen sind),
und konventionell
, ebenfalls auf Konvention beruhend, auch was im geselligen
Leben wie durch einen stillschweigenden
Vertrag als schicklich und richtig anerkannt ist.