Konvént
(lat. conventus,
d. i. Zusammenkunft), in der röm. Gerichtssprache
die periodischen Gerichtssitzungen, welche die
Statthalter der
Provinz in den Bezirkshauptstädten hielten, zu welchem Behuf
sie Rundreisen machten, wie heute noch engl. und amerik.
Richter in den circuit courts (s.
Circuit und Court). Aus der röm.
Gerichtssprache ging das Wort in die kirchliche über, und man nennt nicht nur die Versammlung der Mönche
in Angelegenheiten des
Klosters, sondern auch den Ort, wo sie sich versammeln, und das
Kloster oder
Stift selbst Konvént
– Die
parlamentarische Versammlung, die in der
Französischen Revolution Konvént
oder Nationalkonvent
(s. d.) hieß,
führte ihren
Namen nicht von conventus, sondern von dem polit.
Begriff
Konvention (s. d.).
In der studentischen
Sprache
[* 2] bezeichnet Konvént
(meist Convent geschrieben) die Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder der
Verbindungen, in der die Angelegenheiten der
Verbindungen beraten werden. Man bezeichnet die verschiedenen Konvént
durch
Abkürzungen,
z. B. Korpskonvent
(C. C.), Renoncenkonvent (R. C.),
Seniorenkonvent (S. C.), Vertreterkonvent
(V. C.),
Allgemeiner Deputiertenkonvent
(A. D. C.), Burschenkonvent
(B. C.), Fuchskonvent (F. C.) u. s. w.