Konveniénz
das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf;
die Rücksicht auf das Zusammenpassende
in Bezug auf äußere Verhältnisse,
Rang,
Vermögen etc. (daher Konvenienz
heirat, im
Gegensatz zu
Neigungs- oder Affektionsheirat);
auch s. v. w. Bequemlichkeit, Zuträglichkeit.