Kontribution
(lat.), gemeinschaftlicher Beitrag, namentlich alle Lieferungen an
Geld und
Naturalien, welche das Oberkommando
einer
Armee in Feindesland zur Versorgung seiner
Truppen ausschreibt. Sie unterscheidet sich dadurch von der
Requisition (s. d.), welche von einzelnen Truppenkommandos angeordnet und
von den
Truppen selbst gegen Erteilung amtlich ausgefertigter Empfangsbescheinigungen ausgeführt wird. Kontribution
nennt
man ferner die
Summen, welche dem besiegten Feind vom
Sieger beim
Friedensschluß, insbesondere unter dem
Titel der Kriegskostendeckung,
auferlegt werden. In einigen
Staaten hieß so auch früher die ursprünglich wohl als
Kriegssteuer eingeführte
Grundsteuer.