Konto
(ital.
Conto,
Mehrzahl
Konten oder
Conti), Rechnung, namentlich die in den
Handelsbüchern eingetragene, die deshalb
auch Konto
bücher genannt werden. In der
Regel dienen für das Konto
zwei entgegengesetzte, mit
»Soll« und
»Haben« überschriebene Blattseiten. Ist es für
Personen (Geschäftsfreunde,
Gesellschafter etc.) angelegt, so heißt es
Personenkonto,
lebendes, personelles Konto
, während das über leblose Vermögensbestandteile errichtete Konto totes, impersonelles
(unpersönliches) oder
Sachkonto genannt wird, das je nach dem Gegenstand, dem es gewidmet ist, Kassa-,
Wechsel-,
Waren etc. -Konto
sein kann.
Jemand ein Konto
eröffnen heißt, ihm in den
Handelsbüchern eine
laufende Rechnung eröffnen;
a conto zahlen ist s. v. w. auf
Abschlag oder im
Vorschuß zahlen;
a conto metà, auf gemeinschaftliche halbe Rechnung.
Conto corrente ist die laufende gegenseitige
Rechnung eines Geschäftsmanns auf den
Büchern eines andern (s.
Kontokorrent); C. finto, eine fingierte
oder erdichtete Rechnung, die
man in Handelsplätzen auswärtigen Geschäftsfreunden erteilt, damit diese vor dem wirklichen
Warenbezug eine Rechnung über etwanige
Kosten oder
Einnahmen anstellen können. C. debet oder C. saldo, das Ausgleichungskonto
,
die Rechnung, wie sie sich nach erfolgter
Zahlung (der ganzen oder einer abschläglichen
Summe) stellt.
C. mio, C. suo, C. nostro, C. loro, Bezeichnungen für:
meine Rechnung
(m./R.), seine Rechnung (s./R.), unsre Rechnung (u./R.),
ihre Rechnung (i./R.);
C. nuovo, C. vecchio: neue Rechnung (N./R.), alte Rechnung (A./R.). Vgl. Kontieren.