Kontinuität
(lat.), Unterbrechungslosigkeit oder
Stetigkeit, die
Eigenschaft, daß da, wo ein Teil eines Ganzen aufhört,
ein andrer anfängt. Dem
Raum und der Zeit kommt Kontinuität
zu, den materiellen
Körpern nur scheinbar, da in
Wahrheit ihre kleinsten
Teilchen durch Zwischenräume
(Poren) getrennt sind. Über kontinuierliche
Größen vgl.
Größe. - Im öffentlichen
Leben versteht man unter Kontinuität
den innern Zusammenhang und die stete Fortentwickelung eines Regierungssystems,
auch das Anknüpfen parlamentarischer
Verhandlungen an die Vorverhandlungen, so daß die Beratung eines Gegenstandes, auch
wenn sie sich durch mehrere
Sitzungen hindurchzieht, gleichwohl als ein einheitliches Ganze betrachtet
wird.
Dagegen ist zu beachten, daß die
Verhandlungen der einen Sitzungsperiode in der nächstfolgenden Sitzungsperiode nicht einfach
fortgesetzt und da wieder aufgenommen werden, wo sie in der vorhergehenden
Session stehen geblieben waren. Vielmehr sind in
dieser Hinsicht die meisten parlamentarischen
Verhandlungen nach der
Geschäftsordnung durch das
Prinzip der
Diskontinuität beherrscht. Ist z. B. in einer
Session ein
Antrag zwar eingebracht, aber nicht zur Beratung gekommen, ein
Gesetzentwurf
zwar einmal beraten, aber nicht zu einer weitern
Lesung gelangt, so ist ein wiederholtes Einbringen des
Antrags oder der
Vorlage
in der neuen
Session erforderlich, wofern
Antrag oder
Vorlage aufrecht erhalten und zu einem
Abschluß gebracht
werden soll. Für die
Verhandlungen des deutschen
Bundesrats gilt das
Prinzip der Kontinuität
, während für den
Reichstag dasjenige der
Diskontinuität maßgebend ist.