Kontingent
ierung
der
Banknoten, die Vorschrift, daß die auszugebenden
Banknoten überhaupt oder
daß die ungedeckt ausgegebenen
Banknoten einen bestimmten Betrag, die Kontingent
sziffer, nicht überschreiten dürfen. In
England wurde die Kontingent
ierung durch die Peelsche Bankakte von 1844 eingeführt.
Die Bestimmung des deutschen Reichsbankgesetzes, nach
welcher die über einen gewissen Betrag hinaus ausgegebenen
Noten einer
Steuer von 5 Proz. unterliegen,
hat man eine indirekte Kontingent
ierung genannt.