Kontingént
(v. lat. contingens, das den einzelnen »Treffende«, auf ihn Entfallende), im allgemeinen s. v. w. Zuschuß, Beitrag; militärisch Bezeichnung für die Truppenzahl, welche in einem Staatenverein jeder einzelne Staat zu der gemeinsamen Heeresmacht zu stellen hat. So setzte sich das ehemals deutsche Reichsheer aus einer großen Zahl teilweise sehr kleiner Kontingente zusammen. Die Größe dieser Kontingente, nach Kreisen geordnet, war zuerst unter Karl V. 1521 durch die sogen. Wormser Matrikel festgesetzt worden, und nach einem Reichsschluß von 1681 betrug das Reichsheer in der Regel 28,000 Mann zu Fuß und 12,000 zu Pferde. Die einzelnen deutschen Landes- (Kontingents-) Herren hatten daneben die volle Militärhoheit und ihr eignes Militär. Auch der Deutsche Bund hielt an dem Kontingentssystem fest. In Kriegszeiten sollte ein Heer aus Kontingenten der Bundesstaaten gebildet und ein Bundesfeldherr von der Bundesversammlung gewählt werden. Die Stärke der Kontingente war zuletzt durch Matrikel vom 14. April 1842 bestimmt, die Einrichtung und Zusammensetzung derselben durch die Bundeskriegsverfassung vom 11. Juni 1822 (Zusätze dazu vom 4. Jan. und 15. Nov. 1855). Hiernach bestanden die Kontingente der einzelnen Staaten aus 1⅔ Proz. der Gesamtbevölkerung und zwar 1⅙ im Hauptkontingent, ⅓ im Reservekontingent und ⅙ Proz. im Ersatzkontingent; die beiden erstern rückten ins Feld oder hatten die Bundesfestungen zu besetzen; das Ersatzkontingent blieb zur Ausbildung des Ersatzes im eignen Staat zurück. Vgl. Deutschland (Heerwesen). - Kontingént heißt auch der den Truppenteilen für unbrauchbare Ausrüstungsstücke jährlich zu überweisende Ersatz an dergleichen, der deshalb auch Jahreskontingent genannt wird. - Kontingentieren, das Kontingént der Beteiligten festsetzen.