Kontingént
Pferde II

* 2
Pferde. (v. lat. contingens, das
den einzelnen »Treffende«, auf ihn Entfallende), im allgemeinen s. v. w.
Zuschuß, Beitrag; militärisch Bezeichnung für die Truppenzahl, welche in einem Staatenverein jeder einzelne
Staat zu der
gemeinsamen Heeresmacht zu stellen hat. So setzte sich das ehemals deutsche Reichsheer aus einer großen Zahl teilweise sehr
kleiner Kontingente
zusammen. Die
Größe dieser Kontingente
, nach
Kreisen geordnet, war zuerst unter
Karl
V. 1521 durch die sogen.
Wormser
Matrikel festgesetzt worden, und nach einem
Reichsschluß von 1681 betrug das Reichsheer in der
Regel 28,000 Mann zu
Fuß und 12,000 zu
Pferde.
[* 2]
Die einzelnen deutschen
Landes- (Kontingents-
)
Herren hatten daneben die volle
Militärhoheit und ihr eignes
Militär. Auch der Deutsche
[* 3]
Bund hielt an dem Kontingent
ssystem fest. In Kriegszeiten sollte ein
Heer aus Kontingenten
der
Bundesstaaten
gebildet und ein
Bundesfeldherr von der
Bundesversammlung gewählt werden. Die
Stärke
[* 4] der Kontingente
war zuletzt durch
Matrikel
vom bestimmt, die Einrichtung und
Zusammensetzung derselben durch die Bundeskriegsverfassung
vom (Zusätze dazu vom 4. Jan. und Hiernach bestanden die Kontingente
der einzelnen
Staaten aus 1⅔
Proz. der Gesamtbevölkerung und zwar 1⅙ im Hauptkontingent, ⅓ im Reservekontingent und ⅙
Proz. im Ersatzkontingent; die beiden erstern rückten ins
Feld oder hatten die
Bundesfestungen zu besetzen;
das Ersatzkontingent blieb zur
Ausbildung des
Ersatzes im eignen
Staat zurück. Vgl.
Deutschland
[* 5] (Heerwesen). - Kontingént
heißt auch
der den Truppenteilen für unbrauchbare Ausrüstungsstücke jährlich zu überweisende
Ersatz an dergleichen, der deshalb
auch Jahreskontingent genannt wird. - Kontingentieren, das Kontingént
der Beteiligten festsetzen.