(franz.), eine
Marke
(Zettel etc.), die nach einstweiligem Verlassen den Wiedereintritt in eine
Vorstellung, ein
Konzert etc. sichert;
beim Pferdehandel s. v. w. falsche
Kunde, s.
Molochen;
in der
Numismatik s. v. w.
Stempelzeichen.
(frz.), ein Gegenstempel, mit welchem zuweilen Geldstücke eines andern
Landes versehen wurden, um sie dadurch im eigenen Lande zum gesetzmäßigen Zahlungsmittel zu machen, auch
um vollwichtige Münzen
[* 3] dadurch von geringhaltigen kenntlich zu machen. Häufig findet man die Not- und Belagerungsmünzen
(s. d.) abgestempelt, deren Wert sich dadurch erhöhte. Umfassender Gebrauch
wurde von den Kontermarke
während der Zeit der Kipper und Wipper (s. d.) gemacht.
Auch unter den antiken Münzen finden sich viele mit Gegenstempeln, ebenso unter den neuern, namentlich überseeischen Münzen.
Dann bezeichnet Kontermarke
auch den Kontrollstempel auf Warenballen, Gold- und Silberwaren, ferner die Berechtigungsmarke zum Wiedereintritt
in ein Theater,
[* 4] Konzert u. s. w. für diejenigen, die das Lokal zeitweilig verlassen, endlich die betrügerische
Kennung (s. Pferd),
[* 5] die Roßtäuscher in den Zähnen alter Pferde
[* 6] erzeugen, um die Tiere jünger erscheinen zu lassen.