Kontermarke
(franz.), eine Marke (Zettel etc.), die nach einstweiligem Verlassen den Wiedereintritt in eine Vorstellung, ein Konzert etc. sichert; beim Pferdehandel s. v. w. falsche Kunde, s. Molochen; in der Numismatik s. v. w. Stempelzeichen.
160 Wörter, 1'203 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(franz.), eine Marke (Zettel etc.), die nach einstweiligem Verlassen den Wiedereintritt in eine Vorstellung, ein Konzert etc. sichert; beim Pferdehandel s. v. w. falsche Kunde, s. Molochen; in der Numismatik s. v. w. Stempelzeichen.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(frz.), ein Gegenstempel, mit welchem zuweilen Geldstücke eines andern Landes versehen wurden, um sie dadurch im eigenen Lande zum gesetzmäßigen Zahlungsmittel zu machen, auch um vollwichtige Münzen dadurch von geringhaltigen kenntlich zu machen. Häufig findet man die Not- und Belagerungsmünzen (s. d.) abgestempelt, deren Wert sich dadurch erhöhte. Umfassender Gebrauch wurde von den Kontermarke während der Zeit der Kipper und Wipper (s. d.) gemacht. Auch unter den antiken Münzen finden sich viele mit Gegenstempeln, ebenso unter den neuern, namentlich überseeischen Münzen. Dann bezeichnet Kontermarke auch den Kontrollstempel auf Warenballen, Gold- und Silberwaren, ferner die Berechtigungsmarke zum Wiedereintritt in ein Theater, Konzert u. s. w. für diejenigen, die das Lokal zeitweilig verlassen, endlich die betrügerische Kennung (s. Pferd), die Roßtäuscher in den Zähnen alter Pferde erzeugen, um die Tiere jünger erscheinen zu lassen.